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Kontakt
Metallbau Huber GmbH & Co. KG
82008 Unterhaching 

Telefon: 089/ 611 42 41
Telefax: 089/ 611 69 68 

Webseite: www.christian-huber-metallbau.de
Email: [email protected]
Berufsbezeichnung: Metallbauer
Umsatzsteuer ID:
DE 309569946 

Berufshaftpflichtversicherung: Concordia Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit, Karl-Wiechert-Allee 55, 30625 Hannover 

 

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Urheberrecht

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 Geschäftsbedingungen

 
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen 
1.       Anerkennung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. 
Für alle Verkäufe, Werklieferungsverträge und sonstigen Aufträge gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. 
2. Angebote und Angebotsunterlagen. 
Angebote und Preise sind freibleibend. Kostenvoranschläge und sämtliche Unterlagen wie Abbildungen, Kataloge, Zeichnungen et cetera bleiben stets unser Eigentum und sind uns im Falle der Nichtbestellung unaufgefordert sofort zurück zu geben. 
3. Aufträge. 
Aufträge gelten von uns erst als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind oder wenn der Auftrag zur Ausführung gelangt: das gilt auch für durch Vertreter getätigte Aufträge. Wir haften grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen, wie Zeichnungen, Muster oder dergleichen oder durch ungenaue Angaben ergeben, sowie bei mündlichen Angaben. Wir sind berechtigt, an allen Arbeiten ein Firmenlogo oder sonstiges Kennzeichen anzubringen. Wir sind ferner berechtigt, ausgeführte Arbeiten für unsere Werbezwecke zu fotografieren und diese Lichtbilder im Rahmen unserer Werbung zu verwenden. 
4. Preise. 
Wenn die Leistungen nicht mit Transport und Montage angeboten sind, gelten die Preise ab unseren Werkstätten, ohne Verpackung. Aufträge, für die feste Preise nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung geltenden Preise berechnet. Änderungen der Löhne oder der Materialpreise bis zur Erfüllung des Auftrages bedingen eine entsprechende Berichtigung der Angebotspreise. Soweit auf Verlangen eines Bestellers bei einem Auftrag , den wir zu festen Preisen übernommen haben, Über-/ Nacht- oder Sonntagsstunden geleistet werden müssen, sind wir berechtigt den anfallenden Mehrlohn in der von uns gezahlten übertariflichen Höhe zusätzlich in Rechnung zu stellen. Bestellt ein Auftraggeber nur Teile von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen, so behalten wir uns die Berechnung des hieraus ergebenden Mehrpreises vor. Im Falle von Bahn- oder Postversand werden die verauslagten Transportkosten ebenso wie Rollgeld, Lagergeld oder ähnliche Unkosten in Rechnung gestellt. 
5. Zahlungen. 
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Zahlungen sind wie folgt zu leisten: ein Drittel bei Auftragserteilung, ein Drittel bei Montagebereitschaft, ein Drittel 10 Tage nach Stellung der Rechnung ohne jeden Abzug.  Abschlagszahlungen sind innerhalb 18 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Der berechtigte Skontobetrag wird bei der Schlussrechnung berücksichtigt. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn an den Gegenständen noch Nacharbeiten nötig sind. Falls die Fertigstellung oder Montage aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, nicht erfolgen kann, so erfahren die vereinbarten Zahlungstermine keine Verzögerung. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen mindestens in Höhe der vom Auftragnehmer bezahlten Kreditzinsen berechnet. Schecks werden erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung betrachtet. Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Die Aufrechnung mit Ansprüchen des Bestellers ist ausgeschlossen, soweit diese Ansprüche nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Zahlungsverzug beziehungsweise Zahlungseinstellung sind wir jederzeit berechtigt, die ganze Restschuld sofort einzufordern, Einrichtung oder Ware sicherzustellen beziehungsweise wegzunehmen, sowie in Anrechnung auf die Kaufpreisschuld zu verwerten. Werden uns vor Ablieferung oder Zahlungsfälligkeit Tatsachen bekannt, welche die Sicherung unserer Forderungen gegen den Auftraggeber zweifelhaft erscheinen lassen, so steht uns das Recht zu Sicherheit zu verlangen oder unter Geltendmachung des entstandenen Schadens, zurückzutreten. Soweit der Auftragnehmer Schadensersatz verlangen kann, ist er berechtigt, anstelle einer konkreten Schadensberechnung eine Pauschale von 20% der Auftragssumme als Entschädigung zu fordern. Für diesen Fall bleibt es dem Besteller unbenommen nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer überhaupt kein beziehungsweise ein geringer Schaden entstanden ist. Haftpflichtschäden die von Haftpflichtversicherungen bezahlt werden, sind unabhängig hiervon 10 Tage nach Rechnungsstellung fällig und vom Auftraggeber in dieser Frist zu begleichen. Bei Garantieeinbehaltungen, soweit diese vertraglich zu gestanden werden, sind wir berechtigt, Sicherheit durch Bankbürgschaft zu leisten Punkt die uns hieraus entstandenen Kosten gehen zulasten des Garantienehmers. 
6. Lieferung und Versand. 
Lieferung ab unseren Werkstätten erfolgt stets auf Gefahr das Empfänger. Auch bei Vereinbarung frachtfreier Lieferung oder Aufstellung geht die Gefahr mit Absendung auf den Besteller über. 
7. Lieferzeitpunkt 
Liefertermine gelten ab Bestätigung des Auftrages beziehungsweise wenn die vorgelegten bemaßten Zeichnungen genehmigt sind. Nachträgliche Änderungen verlängern die Lieferzeit entsprechend. Die dadurch entstandenen Unkosten gehen in jedem Falle zulasten des Auftraggebers. Geringfügige Überschreitungen der Liefertermine berechtigen den Besteller nicht zum Rücktritt beziehungsweise zum Schadensersatz. Ereignisse höherer Gewalt, Verminderung oder Einstellung der Erzeugung, Betriebsstörungen bei uns oder unseren Unterlieferanten, welche die wirtschaftliche Leistung erheblich verändern, und die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, entbinden uns von der Einhaltung der Lieferfrist, und berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Verzugsstrafen, Schadensersatzansprüche, Annullierung von Aufträgen wegen verzögerter Lieferung lehnen wir ab. 
8. Montage. 
Montagen erfolgen, sobald die Örtlichkeiten ein ungehindertes Arbeiten zu lassen. Etwa notwendige Geräte oder Gerüste sowie Anschlüsse für Elektrowerkzeuge, Strom und Wasserentnahme, ferner das Stemmen und Schließen von Löchern sind bauseits ohne Berechnung zu erstellen. Eingebaute Arbeiten sind ebenfalls seitens der Bauleitung beziehungsweise des Bauherrn zu schützen, da hierfür keine Haftung übernommen wird. Feuerverzinkte Konstruktionen dürfen zur Montage an später versteckten Stellen durch Lichtbogenschweißung verankert werden: Schweißstellen mit Zinkfarbe gestrichen. Entstehen infolge ungenügender bauseitiger Vorarbeiten oder Vorbereitungen für unsere Montagezeit Ausfälle oder mehrmalige frei sind so sind diese Kosten vom Besteller zu tragen. 
9. Beanstandungen. 
Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb 14 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass vom Besteller der Nachweis des Vorliegens eines nicht offensichtlichen Mangels geführt wird. Vorherige und ohne unsere Zustimmung vorgenommene Veränderungen an den Gegenständen verwirken jeden Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung. Es muss uns Gelegenheit zur Nachprüfung an Ort und Stelle gegeben werden. Bei berechtigten Reklamationen erfolgt kostenlose Nachbesserung, wofür eine angemessene Frist zu gewähren ist. Für Instandsetzung und Umbau alter Anlagen wird keine Gewähr übernommen für nicht von uns hergestellte oder bearbeitete Teile zum Beispiel Beschläge, Schlösser, Bodentürschließer, Obentürschließer, Oberlichtöffner,  Plexigäser etc., die zur Komplettierung des Auftrages verwandt werden, gelten Ersatzansprüche nur dann und in dem Umfange, wie solche von den betreffenden Herstellerwerken aufgrund ihrer Garantiebestimmungen anerkannt werden. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Es wird keine Haftung übernommen für Schäden von Arbeiten nachfolgender Bauhandwerker, infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, äußerer Einflüsse oder mangelhafter Bauarbeiten. Ebenso haften wir nicht für Schäden, die nach dem Einsetzen von Glasscheiben beziehungsweise Plexigläser, an diesen auftreten. Beanstandungen berechtigen keinesfalls zur Zurückhaltung oder Minderung der Zahlung. 
10. Eigentumsvorbehalt. 
Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur völligen Bezahlung sämtlicher, auch aller künftigen gegen den Besteller entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung, unser Eigentum. 
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand. 
Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung, so wie der ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckklagen, gilt München. Die etwaige Unwirksamkeit einer der hier festgelegten Vereinbarungen lässt die Gültigkeit unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen im Übrigen unberührt. 
12. Lieferungsbedingungen des Bestellers. 
Lieferungsbedingungen des Bestellers, die mit unseren Bedingungen im Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn Sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben. Sie gelten grundsätzlich von uns als abbedungen. 
13. Verarbeitungsklausel. 
Die gelieferte Ware beziehungsweise Gegenstände bleiben trotz Verarbeitungseigentum bis zur Bezahlung unser Eigentum. 
 14. Datenerhebung gemäß Artikel 13 des g v Oh 
Die Firma Metallbau Huber GmbH und Co. KG, erhebt ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs 1b, DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und die rechtlichen Vorgaben es erlauben. Sie haben das recht, der Verwendung ihrer Daten zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über die gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeiten der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Sie können sich hierzu postalisch unter der oben genannten Adresse oder per Email an [email protected] jederzeit an uns wenden. 
15. Statik. 
Aufgrund der noch nicht erstellten statischen Berechnungen kann es zu Ausführungsänderungen und damit zu Preisanpassungen kommen. Sollten Änderungen im Bauwerk nach der statischen Berechnung auftreten, wodurch eine erneute statische Berechnung notwendig ist oder sollten unvorhergesehene Bausubstanzen oder ähnliche Änderungen die Änderung der Statik und somit der Ausführung nach sich ziehen, werden die uns dadurch entstandenen Kosten, weiterberechnet. 
 
Produkthaftung: 
Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung für fehlerhafte Produkte nach dem Produkthaftungsgesetz. 
Reklamationen können nur innerhalb 8 Tagen nach Rechnungserhalt berücksichtigt werden. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter ausdrücklichem Eigentumsvorbehalt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. 
Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen, die wir als bekannt voraussetzen. Soweit Ihre Geschäftsbedingungen beziehungsweise Einkaufsbedingungen entgegenstehen, gelten diese als abbedungen. Gerne können diese auch schriftlich bei uns per E-Mail angefordert werden. Wir verweisen zudem auf Leistungsrichtlinien nach VOB. Bezüglich Produktspezifischer und produktionsbedingter Toleranzen und Qualitätsanforderungen verweisen wir auf die jeweils gültigen deutschen und europäischen Produktnormen. Bei der Produktion und der Montage kann es zu Ausfällen während der Anfertigung, Lieferung und Montage sowie jeglichen vor Gewerken, wie Verzinker, Pulverbeschichter oder ähnlichem durch Maschinenausfall, Krankheit,  Fehllieferungen oder Wettereinflüssen kommen. Die Frist verlängert sich dementsprechend angemessen. Sämtliche daraus resultierende Folgekosten lehnen wir ab. Wir bitten um Beachtung. Zudem bitten wir Sie, den vereinbarten Montagetermin einzuhalten bzw. dass ein verantwortliche und zeichnungsberechtigte Person zur Abnahme der Lieferung bzw. der Montagearbeiten vor Ort verfügbar ist. Die Prüfung muss sofort erfolgen. Später folgende Reklamationen können nicht anerkannt werden. Folgekosten, die auf unterlassen Wareneingangskontrolle bzw. Abnahmekontrolle Ihrerseits zurückzuführen sind, können von uns nicht übernommen werden. 
Dieses Dokument enthält u.U. Vertrauliche und/oder rechtlich Geschützte Informationen. Sollten Sie nicht der richtige Adressat sein oder dieses Schriftstück irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie dieses Dokument. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weiterhabe sind nicht gestattet. 
 


Pflegehinweise

 Sehr geehrte Kunden, 
 
 Edelstahl ist ein besonders hochwertiges Material und benötigt daher keine zusätzlichen Beschichtungen oder metallischen Überzüge um korrosionsbeständig zu sein.  
 
 Eine regelmäßige Pflege muss aber sein, damit das optische Erscheinungsbild erhalten bleibt und Anhaftungen entfernt werden, die unter Umständen die Korrosionsbeständigkeit beeinträchtigen können. 

 

Pflegehinweise für Produkte aus Edelstahl 

 

1. Allgemeines 

Glatte und porenfreie Oberflächen machen es Bakterien und anderen Mikroorganismen schwer, sich anzulagern und zu überleben. Völlig ohne Reinigung geht es im Haushalt natürlich nicht. Produkte aus Edelstahl bilden da keine Ausnahme. Entscheidend ist allerdings: Der Werkstoff lässt sich immer wieder schnell und leicht in einen hygienisch einwandfreien Zustand bringen. Wir empfehlen salzsäure- und chloridfreie Reinigungsmittel für Teile aus Edelstahl, die im Fachhandel erhältlich sind. Keinesfalls metallische Gegenstände zum Entfernen von Ablagerungen verwenden. Bei Verwendung von Reinigungsschwämmchen bitte darauf achten, dass der Scheuerbelag keine Metallteilchen enthält. 

 

2. Behandlung und Pflege von Edelstahl-Oberflächen mit speziellen Sprays oder Cremes 

Die meisten Reinigungssprays enthalten Silikonöl. Diese häufig für die Edelstahlpflege konzipierten Reiniger können eine deutliche Arbeitserleichterung bewirken. Sie entfernen bestehende Fingerspuren mühelos und verhindern neue. Je nach Nutzungsintensität bleibt die pflegende Schicht einige Tage oder Wochen erhalten. Mit Spülmittellösungen lässt sie sich wieder entfernen. Reinigungs- und Konservierungsmittel in Form von Cremes oder dickflüssigen, milchigen Produkten bilden eine mikroskopisch dünne Hartwachsschicht, die sehr dauerhaft ist und schmutzabweisend wirkt. Da sie sich auch unter dem Einfluss von Spül- und Reinigungsmittel nicht auflöst, bleibt ihre Wirkung oft monatelang erhalten. Mit Alkohol lässt sich eine solche Hartwachsschicht wieder entfernen. Diese Produkte sind insbesondere für dekorative Flächen bestimmt, auch im lebensmittelnahen Bereich, jedoch nicht für Flächen die unmittelbar mit Lebensmitteln in Berührung kommen. 

 

3. Behandlung besonderer Verunreinigungen 

Fingerabdrücke 

In aller Regel führen ein weiches Tuch oder ein weicher Schwamm mit einer handelsüblichen Spülmittellösung zu einwandfreien Ergebnissen. Bewährt haben sich auch leicht angefeuchtete Mikrofasertücher. Für hochglanzpolierte Oberflächen eignen sich chloridfreie Glasreiniger. Von scheuernden Produkten ist dringend abzuraten, da sie Kratzer verursachen. Auf geschliffenen Oberflächen sollte immer mit und nicht quer zur Schliffrichtung gesäubert werden. 

Hartnäckige Verschmutzungen 

Stärkere Verunreinigungen z.B. Fettablagerungen, lassen sich in aller Regel mit haushaltsüblichen Reinigungsmitteln für Edelstahl entfernen, insbesondere in Regionen mit hartem kalkhaltigem Wasser sollten die Oberflächen anschließend mit einem Leinen- oder Baumwolltuch trockengerieben werden. Legen Sie keine feuchten Wischtücher auf Edelstahloberflächen, um mögliche Kalkspuren zu vermeiden. 

Kalkablagerungen 

Falls das Reinigungsmittel nicht ausreicht, lassen sich die Kalkspuren mit einer 25%igen Essiglösung behandeln; sie sollte einige Minuten einwirken. Anschließend mit klarem Wasser abspülen und trocknen. 

Verfärbungen 

Ab und zu können regenbogenfarbige Flecken auf der Edelstahloberfläche auftreten. Es handelt sich dabei um keinen Materialfehler. Sie beeinträchtigen die Funktion nicht. Dieses optische Phänomen hängt mit der Bildung der Passivschicht zusammen. Wenn Sie farbliche Unterschiede stören, entfernen Sie diese leicht mit etwas Zitronensaft oder Essigessenz. 

 

4. Das sollten Sie vermeiden 

Konzentrierte Desinkfektions- und Bleichmittel bzw. auch verdünnte „Reiniger“, die längere Zeit auf Edelstahl einwirken, greifen den Werkstoff an. Auch chloridhaltige Mittel sind schädlich. Wenn überhaupt dürfen solche desinfizierenden Mittel nur verdünnt zum Einsatz kommen. Die Einwirkzeit sollte so gering wie möglich sein. Anschließend mit reichlich klarem Wasser spülen. Scheuerpulver führt schnell zu Kratzern; Scheuerschwämme und Stahlwolle aus „normalem“ Stahl beschleunigen die Korrosion. Sie geben rostende Eisenpartikel ab, die ihrerseits den für Edelstahl typischen Selbstschutzmechanismus negativ beeinträchtigen. Silbertauchbäder enthalten starke Säuren und Chloride. Für Edelstahl sind sie ebenfalls ungeeignet. 

 

5. Reinigungsintervalle 

Als Anhaltspunkt für die Reinigungsintervalle haben sich folgende Zeitabstände bewährt: 

-       Bei schwächer belasteter Umgebung ca. alle 6 Monate. 

-       Bei stärkerer Belastung ca. alle 3 Montage. 

Pflegehinweise für Edelstahlrahmen und -gitterroste 
 
1. Reinigung nach der Montage  
 Eventuelle Kalk- und Mörtelspritzer können mit verdünnter Phosphorsäure entfernt werden, danach unbedingt mit reichlich klarem Wasser nachspülen. Auf keinen Fall dürfen Kalkschleierentferner oder verdünnte Salzsäure verwendet werden. 
 
Eisenpartikel z. B. von Werkzeugen, Schleifstaub, Späne und Schweißrückstände müssen sofort entfernt werden, da sie sich auf der Oberfläche ablagern, rosten und dadurch zu punktförmigen Korrosionen führen können. 
 
2. Unterhaltsreinigung
 Flächen im Außenbereich, die nicht durch Regen automatisch gereinigt werden, müssen regelmäßig gepflegt werden, um schädliche Ablagerungen zu vermeiden. Wichtig vor allem in Bereichen in denen Edelstahlrahmen und –roste gehäuft mit Chloriden und Schwefeloxiden in Berührung kommen, zum Beispiel nach dem Kontakt mit Streusalz. 

 3. Geeignete Pflegemittel 
 Im Allgemeinen genügt die Reinigung mit klarem Wasser, idealerweise mit Hochdruckgeräten oder Gartenschlauch, damit Verschmutzungen auch aus besonders rostgefährdeten Ecken und Spalten zuverlässig  entfernt werden. 

 4. Ungeeignete Produkte: 
 Alle chlorid- und salzsäurehaltigen Produkte, Bleich- und Silberputzmittel sind absolut ungeeignet zur Reinigung und Pflege von Edelstahl. Um Fremdeisenkontakt zu verhindern, dürfen ebenfalls keine Utensilien eingesetzt werden, die vorher bereits für herkömmlichen Stahl verwendet wurden, wie beispielsweise Schwämme und Bürsten. Für Edelstahloberflächenreinigung sollten stets eigens dafür vorgehaltene Arbeitsmittel benutzt werden. 
 
5. Häufigkeit
 Wir empfehlen folgende bewährte Intervalle für die Reinigung der Produkte: 
 • Bei schwächer belasteter Umgebung ca. halbjährlich 
 • Bei stärker Belastung sollte ca. alle 3 Monate eine Reinigung erfolgen 
 • Bei Kontakt mit Streusalz (direkt, oder durch das Weitertragen mittels Schuhen) sollte zeitnah nach der Streuphase gereinigt werden, spätestens jedoch vor dem Einsetzen von wärmerem Klima. 
 

Bitte beachten Sie, dass wir für Schäden durch Nichtbeachtung der Pflegehinweise, unsachgemäßen Einsatz und Umgang, mit den Stahlproduktion, Rahmen und Gitterrosten keine Gewährleistung übernehmen.
 
 Weiterführende Informationen über die Eigenschaften und Pflege von verschiedenen Edelstahlprodukten finden sie auch unter: www.edelstahl-rostfrei.de.